Selbstbestimmungsgesetz: Anmeldungen zur Änderung des Geschlechts und des Vornamens können ab 1. August eingereicht werden

Am 1. November 2024 tritt das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft. Danach ist es möglich, durch eine Erklärung das im Geburtsregister eingetragene Geschlecht zu ändern (oder auch streichen zu lassen) und, falls gewünscht, den Vornamen zu ändern.

Nach § 4 SBGG (Anmeldung beim Standesamt) ist es vorgeschrieben, dass die Absicht zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung drei Monate im Voraus im Standesamt anzumelden ist. Damit können ab 1. August 2024 Anmeldungen zur Abgabe einer solchen Erklärung im Standesamt eingereicht werden. Nach Ablauf der 3-Monats-Frist wird sich das Standesamt dann bei den Antragstellenden melden, um einen Termin zur Abgabe der Erklärung zu vereinbaren.

Sehr hilfreiche Infos hat das Queer Lexikon HIER zusammengestellt. Auch verweisen sie auf aktuelle Problematiken mit den Standesämtern im Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht HIER

Rechtliche Details zum Selbstbestimmungsgesetz vom Bundesministerium HIER

Das Standesamt Stralsund befindet sich in der Schillstraße 5 – 7. Es hat an folgenden Tagen geöffnet:

Dienstag:
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr

Donnerstag:
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr