Im Jahr 1989 wurde der erste Grundstein mit der Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft in Dänemark gelegt.
Axel Lundahl-Madsen und Eigil Eskildsen gelten im skandinavischen Raum als die Väter der Homo-Ehe. Über vierzig Jahre kämpften sie für die Gleichstellung schwuler und lesbischer Paare in ihrem Land. Im Jahr 1989 waren sie weltweit das erste Homo-Paar, das die Ehe einging. Zehn Jahre später, am 6. Mai 1999, wurde die sogenannte „Hamburger Ehe“ eingeführt. Sieben Paare, drei lesbische und vier schwule, wurden vom Leiter des Standesamtes in Hamburg sowie der Gleichstellungssenatorin Krista Sager empfangen. Damals war das Modell noch höchstumstritten und hatte zunächst lediglich symbolischen Charakter. Jedoch wurde ein neuer Weg eingeschlagen, sodass Hamburg in einem gemeinsamen Entschließungsantrag der Nordländer mit Schleswig-Holstein und Niedersachsen den Antrag für die Öffnung der Ehe durch den Bundesrat gebracht hat.
Ab dem 1. August 2001 bis einschließlich September 2017 ermöglichte das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft- kurz Lebenspartnerschaftsgesetz- den Homosexuellen in Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft. Aus Symbolcharakter wurde endlich Sicherheit in Steuer- und Erbschaftsfragen sowie der Mitversicherung bei Krankenkassen wie auch beim Auskunftsrecht im Krankheitsfall.
Seit dem 1. Oktober 2017 ist die eingetragene Lebenspartnerschaft passé und die Ehe für alle da. Deutschland ist das 24. Land auf der Welt, das die gleichgeschlechtliche Ehe zulässt. Sie ist vor allem in Europa, aber auch in Nord- und Südamerika verbreitet.
Jahrzehnte haben Schwule und Lesben gekämpft- allen Widerständen und Schikanen getrotzt und einen weiteren Schritt zur Gleichberechtigung erreicht. Der Paragraph 1353 im Bürgerlichen Gesetzbuch wurde am 1. Oktober 2017 wie folgt geändert: „ Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen“.
Auch in Stralsund haben sich noch im Jahr 2017 fünf gleichgeschlechtliche Paare das Ja-Wort. Im darauffolgenden Jahr waren es insgesamt 28 Homosexuelle, die sich dazu entschieden, den rechtlichen Stand der Ehe einzunehmen.
Mit der Ehe für alle hat sich die Möglichkeit eröffnet, ein Kind zu adoptieren, ohne zunächst große Hürden überwinden zu müssen. Ein Wehmutstropfen aber bleibt es dennoch. Denn zwei verheiratete Frauen bekommen nicht automatisch beide das Sorgerecht für ein Kind, sondern nur die Frau, die das Kind austrägt. Die andere hat keine Rechte am eigenen Wunschkind. Sie kann ihr Kind lediglich als Stiefkind adoptieren. Ein schwules Ehepaar hat die Möglichkeit ein Kind zu adoptieren bzw. ein Pflegekind aufzunehmen.
Im Bundesjustizministerium wird über eine Modernisierung des Familienrechts nachgedacht. Auf die Umsetzungsmaßnahmen sind wir gespannt und werden natürlich berichten.
Sarah Cornils, Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Stralsund